Wer heute über bezahlbaren Wohnraum spricht, spricht über Boden. Besonders in dicht bebauten Städten wie Basel ist Boden eine knappe Ressource, und bezahlbarer Boden erst recht. Das Baurecht erlaubt es, ein Grundstück langfristig zu nutzen und zu bebauen, ohne es kaufen zu müssen – so bleiben die Grundstückskosten tief und der Boden wird vor Spekulation geschützt.
Die Entwicklung der Baurechtsvergabe in Basel wurde zunächst stark von privaten Initiativen geprägt. Seit den 1990er Jahren entstanden Stiftungen wie Habitat und Edith Maryon, die Grundstücke erwerben und diese vorzugsweise im Baurecht an Genossenschaften weitergeben. Mit dem Jahr 2008 begann auch der Kanton Basel-Stadt, eine aktivere Wohnbaupolitik zu verfolgen. Unter Eva Herzog als Vorsteherin des Finanzdepartements hat dieser mit dem «Baurechtsvertrag Plus» ein Anreizmodell entwickelt, um Wohngenossenschaften gezielt zu fördern. Im Jahr 2016 nahm das Stimmvolk die von den Stiftungen Habitat und Edith Maryon und Wohnbaugenossenschaften Nordwestschweiz lancierte «Bodeninitiative» mit einer Zweidrittelmehrheit an. Seither darf er sein Land grundsätzlich nicht mehr verkaufen, sondern nur noch im Baurecht abgeben. Die Verfassungsinitiative ‹Recht auf Wohnen› (2018) sieht vor, den Anteil an Genossenschaftswohnungen und an preisgünstigen Wohnungen im Eigentum der öffentlichen Hand oder unter deren Mitwirkung von 13,5 Prozent (2018) auf 25 Prozent im Jahr 2050 zu erhöhen.
In einer Podiumsdiskussion beleuchten Immobilien Basel-Stadt, die Stiftung Edith Maryon und die Stiftung Habitat, wie die öffentliche Hand und private Stiftungen Baurechte an Wohnbaugenossenschaften vergeben und welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede dabei bestehen.
Mit:
Barbara Rentsch, Geschäftsleiterin, Immobilien Basel-Stadt
Dr. Ulrich Kriese, Mitglied der Geschäftsleitung, Stiftung Edith Maryon
Klaus Hubmann, Geschäftsführer, Stiftung Habitat
Moderation: Andreas Ruby